Kurzzeitkennzeichen und Exportkennzeichen: Wann sind sie sinnvoll?
Ob für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen oder den Export ins Ausland – nicht jedes Fahrzeug benötigt eine…
Kurzzeitkennzeichen und Exportkennzeichen
Ob für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen oder den Export ins Ausland – nicht jedes Fahrzeug benötigt eine dauerhafte Zulassung. In bestimmten Fällen sind Kurzzeitkennzeichen oder Exportkennzeichen die beste Wahl, um ein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Beide Kennzeichenarten bieten Unternehmen und Privatpersonen flexible Möglichkeiten, Fahrzeuge vor der endgültigen Zulassung oder dem Verkauf ins Ausland mobil zu halten.
Doch wann ist ein Kurzzeitkennzeichen die beste Option, und wann sollte man stattdessen ein Exportkennzeichen wählen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein solches Kennzeichen zu beantragen? Und welche Unterschiede gibt es hinsichtlich Versicherung, Laufzeit und Kosten? Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über die beiden Zulassungsarten, ihre jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, die bei der Nutzung dieser speziellen Kennzeichen zu beachten sind.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist ein Kurzzeitkennzeichen und wann wird es benötigt?
- Welche Dokumente sind für ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich?
- Was ist ein Exportkennzeichen und wann kommt es zum Einsatz?
- Welche Unterlagen werden für ein Exportkennzeichen benötigt?
- Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Exportkennzeichen
- Versicherung und Kosten für beide Kennzeichenarten
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen und wann wird es benötigt?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine vorübergehende Zulassung für Fahrzeuge, die für maximal fünf Tage gültig ist. Es wird verwendet, wenn ein Auto auf öffentlichen Straßen bewegt werden muss, ohne dass eine dauerhafte Zulassung vorliegt. Besonders für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen oder den Transport zur Hauptuntersuchung ist diese Zulassungsart eine gängige Lösung.
Typischerweise wird ein Kurzzeitkennzeichen genutzt, wenn ein Käufer ein Fahrzeug von einem Händler oder einer Privatperson erwirbt und es zur Zulassungsstelle oder an seinen Wohnsitz überführen muss. Auch bei einem Werkstattbesuch für ein nicht zugelassenes Fahrzeug ist dieses Kennzeichen eine praktische Lösung. Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist der Autohandel: Händler nutzen Kurzzeitkennzeichen, um Fahrzeuge für Probefahrten bereitzustellen, bevor sie endgültig zugelassen werden.
Die besondere Kennzeichnung dieses Nummernschilds besteht in einem gelben Streifen auf der rechten Seite, auf dem das Ablaufdatum des Kennzeichens vermerkt ist. Sobald dieses Datum erreicht ist, verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Ein großer Vorteil dieser Kennzeichenart ist, dass es relativ schnell und unkompliziert beantragt werden kann. Allerdings gibt es eine wesentliche Einschränkung: Das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV oder DEKRA) haben, um auf öffentlichen Straßen bewegt werden zu dürfen. Falls kein TÜV vorhanden ist, darf das Fahrzeug nur zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt gefahren werden.
Welche Dokumente sind für ein Kurzzeitkennzeichen erforderlich?
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist in der Regel ein unkomplizierter Prozess, setzt jedoch voraus, dass der Antragsteller bestimmte Unterlagen vorlegt. In erster Linie ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass notwendig, um die Identität nachzuweisen. Ebenso wird die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) benötigt, um zu belegen, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr vorgesehen ist.
Ein besonders wichtiger Punkt ist die Hauptuntersuchung. Fahrzeuge, die ein Kurzzeitkennzeichen erhalten sollen, müssen über eine gültige TÜV-Plakette verfügen. Falls das Fahrzeug keinen TÜV mehr hat, darf es nur auf direktem Weg zur Prüfstelle gefahren werden, jedoch nicht für andere Fahrten genutzt werden.
Zusätzlich ist eine spezielle Versicherung erforderlich, um das Fahrzeug für den Zeitraum der Nutzung abzusichern. Diese Versicherung wird durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) nachgewiesen, die bei jeder Kfz-Versicherung erhältlich ist. Eine weitere Voraussetzung ist das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, da die Steuer direkt vom Konto des Antragstellers eingezogen wird.
Obwohl die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens in vielen Fällen problemlos möglich ist, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So verlangen einige Zulassungsstellen einen Nachweis über einen festen Wohnsitz oder eine Geschäftsanmeldung in Deutschland. Zudem können regionale Vorschriften dazu führen, dass sich die Anforderungen von Stadt zu Stadt leicht unterscheiden.
Was ist ein Exportkennzeichen und wann kommt es zum Einsatz?
Ein Exportkennzeichen ist eine spezielle Zulassung, die es ermöglicht, ein Fahrzeug legal ins Ausland zu überführen. Es wird oft als Zollkennzeichen bezeichnet, da es häufig im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Fahrzeugen genutzt wird. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen kann das Exportkennzeichen für einen längeren Zeitraum – in der Regel zwischen 14 Tagen und einem Jahr – beantragt werden.
Dieses Kennzeichen ist besonders für Autohändler und Käufer aus dem Ausland wichtig, die ein Fahrzeug aus Deutschland exportieren möchten. Nach dem Kauf eines Autos muss der Käufer es zunächst in Deutschland abmelden und mit einem Exportkennzeichen ausstatten, bevor er es ins Ausland überführt. Da es auch international anerkannt wird, ist es die bevorzugte Wahl für Exporte in andere EU-Länder sowie in Staaten außerhalb der EU.
Das Exportkennzeichen ist an seinem roten Rand zu erkennen und trägt ebenfalls ein Ablaufdatum, das sich je nach gewähltem Zeitraum unterscheiden kann. Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen nicht mehr gefahren werden.
Welche Unterlagen werden für ein Exportkennzeichen benötigt?
Die Beantragung eines Exportkennzeichens ist etwas aufwendiger als die eines Kurzzeitkennzeichens, da zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sind die Fahrzeugpapiere, also die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, notwendig.
Wie beim Kurzzeitkennzeichen muss auch beim Exportkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV oder DEKRA) nachgewiesen werden. Fahrzeuge ohne TÜV dürfen nicht mit einem Exportkennzeichen bewegt werden, da sie nicht den Sicherheitsstandards entsprechen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Versicherung. Für Exportfahrzeuge ist eine spezielle Ausfuhrversicherung erforderlich, die für den gewünschten Zeitraum abgeschlossen werden muss. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Zusätzlich wird in vielen Fällen ein Nachweis über die Bezahlung der Kfz-Steuer für die gewünschte Laufzeit des Kennzeichens verlangt.
Falls das Fahrzeug außerhalb der EU exportiert wird, kann eine Zollanmeldung erforderlich sein. In diesem Fall müssen zusätzliche Dokumente wie ein Kaufvertrag oder eine Rechnung vorgelegt werden, um den Export zu dokumentieren.
Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Exportkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen und Exportkennzeichen sind beide für die temporäre Nutzung eines Fahrzeugs gedacht, unterscheiden sich jedoch in mehreren wesentlichen Punkten. Das Kurzzeitkennzeichen ist primär für Fahrten innerhalb Deutschlands vorgesehen, während das Exportkennzeichen speziell für Fahrzeuge bestimmt ist, die aus Deutschland ausgeführt und im Ausland zugelassen werden sollen. Die wichtigste Unterscheidung liegt in der Gültigkeitsdauer: Ein Kurzzeitkennzeichen ist maximal fünf Tage gültig, während ein Exportkennzeichen für eine Laufzeit von 14 Tagen bis zu einem Jahr ausgestellt werden kann.
Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist das optische Design. Das Kurzzeitkennzeichen hat einen gelben Streifen am rechten Rand, auf dem das Ablaufdatum vermerkt ist. Das Exportkennzeichen hingegen besitzt einen roten Rand und zeigt ebenfalls das Gültigkeitsdatum an, das von der Zulassungsstelle festgelegt wird. Während Kurzzeitkennzeichen vor allem für Probefahrten, Fahrzeugüberführungen oder Werkstattbesuche genutzt werden, dient das Exportkennzeichen ausschließlich dazu, ein Fahrzeug legal ins Ausland zu überführen.
Versicherung und Kosten für beide Kennzeichenarten
Sowohl für das Kurzzeitkennzeichen als auch für das Exportkennzeichen ist eine spezielle Kfz-Versicherung erforderlich, die sich je nach Art der Zulassung unterscheidet. Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist in beiden Fällen zwingend notwendig, um das Fahrzeug während des Nutzungszeitraums abzusichern.
Die Kosten für die Versicherung eines Kurzzeitkennzeichens sind relativ gering, da es nur maximal fünf Tage genutzt werden darf. Eine Standard-Haftpflichtversicherung für ein Kurzzeitkennzeichen kostet je nach Anbieter und Fahrzeugtyp zwischen 30 und 100 Euro. Diese Versicherung deckt ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht ab, sodass Schäden am eigenen Fahrzeug nicht übernommen werden. Einige Versicherer bieten auch eine Kaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen an, allerdings sind diese Tarife teurer und lohnen sich meist nur bei hochpreisigen Fahrzeugen.
Die Versicherungskosten für ein Exportkennzeichen sind höher, da die Gültigkeitsdauer länger ist und die Versicherung auch für Fahrten ins Ausland ausgelegt sein muss. Die Preise variieren je nach Laufzeit, Fahrzeugtyp und Zielland. Für eine Gültigkeit von einem Monat betragen die Kosten in der Regel zwischen 100 und 300 Euro, während längere Laufzeiten von bis zu einem Jahr Kosten von bis zu 500 Euro verursachen können. Je nach Anbieter kann die Versicherung sowohl die Haftpflicht- als auch eine optionale Kaskoversicherung umfassen, was besonders für wertvolle Fahrzeuge empfehlenswert ist.
Fazit
Kurzzeit- und Exportkennzeichen sind praktische Lösungen, wenn ein Fahrzeug temporär auf die Straße gebracht werden muss. Während das Kurzzeitkennzeichen ideal für Probefahrten und Überführungen innerhalb Deutschlands ist, bietet das Exportkennzeichen eine legale Möglichkeit, ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen. Unternehmen und Privatpersonen sollten genau prüfen, welches Kennzeichen für ihren Einsatzzweck am besten geeignet ist.
Die 4 wichtigsten FAQs
- Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?
Es ist maximal fünf Tage gültig und darf nur für festgelegte Fahrten genutzt werden. - Kann ich ein Exportkennzeichen für private Zwecke nutzen?
Ja, es kann auch für private Fahrzeugüberführungen ins Ausland beantragt werden. - Darf ein Fahrzeug ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen fahren?
Nur zur nächstgelegenen Prüfstelle, ansonsten ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. - Wie hoch sind die Kosten für ein Exportkennzeichen?
Je nach Laufzeit und Versicherung können die Kosten zwischen 100 und 500 Euro liegen.